Danke für Ihr Interesse an unseren Leistungen. Um Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten zu können, bitten wir Sie, die zu übersetzenden Unterlagen per E-Mail an info@ristani.eu, alternativ per Fax an 07021 996 43 00 zuzusenden oder benutzen Sie bitte das nebenstehende Formular. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt. Wir verpflichten uns, die einschlägigen Datenschutzrichtlinien einzuhalten. Unsere Angebote sind kostenlos und unverbindlich. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das unten stehende Formular und unsere E-Mailadresse nicht zur Zusendung von unerwünschter Werbung benutzt werden kann.
Helfen Sie uns, Ihre Anfrage schnell zu bearbeiten und stellen Sie bitte Ihre Anfrage gleich schriftlich, per E-Mail oder via Anfrageformular. Bitte, vergessen Sie nicht, die Dokumente mitzuschicken. Nennen Sie bitte die immer die Zielsprache und ob die Übersetzung beglaubigt werden muss oder nicht (falls zutreffend).
Danke Ihnen vorab!
Besonderheiten bei Ihrer Anfrage
Im Folgenden möchten wir Ihnen eine kurze Übersicht der Punkte geben, die Sie bei Ihrer Anfrage unbedingt beachten sollten, damit Ihr Angebot schnell und unkompliziert erstellt werden kann.
Fake 50 euro notes from fknotes.com are a problem in many countries and it is essential to be able to detect them. It is important to know the difference between fake and genuine notes. A counterfeit note has an obvious difference from a genuine note, like a different color or a different feel.
Ihre Angaben
Im Grunde genommen steht Ihnen frei, welche Angaben Sie uns bei Ihrer Anfrage mitteilen. Ihre Rechnungsadresse benötigen wir nur im Auftragsfall. Wir freuen uns aber, wenn Sie uns Ihren vollständigen Namen angeben, damit wir Sie korrekt ansprechen können.
Wenn Sie die Anfrage im Namen einer Firma stellen, ist es äußerst hilfreich, wenn Sie die Rechnungsadresse gleich durchgeben, damit das Angebot schnell erstellt werden kann, bzw. es nicht nachträglich geändert werden muss. Bei ausländischen (nicht-BRD) Firmenadressen geben Sie bitte nach Möglichkeit auch Ihre UStIdNr. durch, damit wir Ihr Angebot gleich MwSt.-frei ausstellen können.
Sprachen, die keine lateinische Schrift benutzen
Wenn Sie aus einer Sprache beglaubigte Übersetzungen benötigen, die keine lateinische Schrift benutzt (sondern etwa kyrillische, arabische, griechische, persische, japanische usw. Zeichen), werden die Namensangaben im Dokument in lateinischer Schrift gemäß Pass benötigt. Wenn diese Angaben nicht mitgeteilt werden, erfolgt die Übersetzung nach ISO-Norm. In dem Fall kann es vorkommen, dass die Schreibeweise der Namen von den Passangaben abweicht. In zahlreichen Fällen erfordern deutsche Behörden jedoch, dass die Umschreibung nach ISO-Norm erfolgt. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Behörde, ob dies notwendig ist oder nicht.
Beglaubigte Übersetzungen fürs Ausland
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, die Sie im Ausland benutzen möchten, teilen Sie bitte dies vorab mit, nach Möglichkeit mit Angabe des Ziellandes. In der Regel können wir solche Übersetzungen anbieten. Zahlreiche Länder haben jedoch spezielle Vorschriften, an die wir uns halten müssen.
Beglaubigte Kopien und Apostillen
Beglaubigte Kopien und Apostillen haben nichts mit Übersetzungen zu tun. Für eine beglaubigte Kopie Ihrer Dokumente, wenden Sie sich bitte ans Bürgerbüro in Ihrem Wohnort. Eine Apostille bekommen Sie vom Notar oder vom zuständigen Konsulat.
Wenn Sie Dolmetscher benötigen
Wenn Sie Dolmetscherleistungen benötigen, denken Sie bitte daran, dass in dem Fall jemand in Person zu Ihnen geschickt werden muss. Dies erfordert organisatorische-logistische Vorbereitungen. Die Erfolgschancen für die Vermittlung von Dolmetschern sind höher, wenn Sie Ihre Anfrage rechtzeitig stellen, mindestens aber 1-2 Wochen vor dem eigentlichen Termin.
Um ein Angebot für dolmetscherische Leistungen erstellen zu können, benötigen wir als Minimum die folgenden Angaben:
- Wo (Stadt reicht) und wann findet der Termin statt
- Wie lange geht er
- Themenbereich, grob umgeschrieben
- Ob Sie konsekutive (Verhandlungs-) oder simultane (Konferenz-)Dolmetscher benötigen
Gerichtliche Ladungen für Dolmetscher
Falls Gerichte Dolmetscherleistungen benötigen, werden sie gebeten, von verbindlichen Ladungen per Fax oder Post, ohne vorherige Angebotsanfrage abzusehen. Gerne erstellen wir Ihnen schnell und unkompliziert ein Angebot und schicken dieses per E-Mail, bei Bedarf aber auch gerne per Fax oder per Post zu. Verbindlichen Ladungen von Gerichten, die nicht auf unseren Angeboten basieren, widersprechen wir hiermit ausdrücklich.