Beglaubigte Übersetzung von Scheidungsurteilen

Beglaubigte Übersetzung von Scheidungsurteilen

Die Übersetzung von Scheidungsdokumenten kann in vielen Lebenssituationen erforderlich sein. Sei es bei internationalen Eheschließungen, der Beantragung der Staatsbürgerschaft oder anderen offiziellen Angelegenheiten, oft besteht der Bedarf an offiziellen bzw. beglaubigten Übersetzungen dieser Dokumente. In Bezug auf die Inhalte handelt es sich meistens um Beschlüsse und Gerichtsurteile. Die Tatsache der Scheidung wird oft auch in Personenstandsregistern eingetragen, deren Übersetzung ausreicht, um den Scheidungsstatus vor einer ausländischen Behörde nachzuweisen. In jedem konkreten Fall von offiziellen Dokumenten werden offizielle bzw. beglaubigte Übersetzungen benötigt. Es ist offensichtlich, dass niemand Scheidungsdokumente zu seiner eigenen Information oder Unterhaltung übersetzen lässt, sondern um den behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Daher ist es immer wichtig, die formalen Anforderungen der ausländischen Behörde bzw. der Gesetze bezüglich der beglaubigten Übersetzungen einzuhalten.

Es ist auf jeden Fall eine beglaubigte Übersetzung erforderlich, die den rechtlichen Anforderungen des Ziellandes entspricht, wenn Scheidungsdokumente übersetzt werden. Im deutschsprachigen Raum wird dies als „beglaubigte Übersetzung“ bezeichnet. Im englischsprachigen Raum als „certified translation“. Im Ausland sind die Vorschriften, mit wenigen Ausnahmen abweichend, aber es ist immer ratsam, sich über die spezifische Situation zu informieren. In Australien und Kanada beispielsweise sind die Vorschriften für beglaubigte Übersetzungen sehr streng geregelt. Im deutschsprachigen Raum verlangen Österreich und Deutschland beglaubigte Übersetzungen von gerichtlich beeidigten Übersetzern (dieses Kriterium erfüllt unser Übersetzungsbüro), in der Schweiz sind die Vorschriften in diesem Bereich weniger streng, aber auch dort müssen spezifische formale Anforderungen erfüllt werden.

Um also zu vermeiden, dass bei einer neuen Eheschließung oder bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft zusätzliche Runden wegen einer von einer ausländischen Behörde zurückgewiesenen beglaubigten Übersetzung notwendig werden, sollte man einen Dienstleister wählen, der sich im jeweiligen Rechtssystem auskennt. Unser Übersetzungsbüro liefert regelmäßig offizielle und beglaubigte Übersetzungen in viele Länder der Welt. Für unsere Kunden in Deutschland bieten wir zuverlässige und schnelle Dienstleistungen an, wenn es um die Übersetzung von Scheidungsdokumenten (Beschlüsse, Urteile) geht.

Es kann die Frage aufkommen, ob es wirklich notwendig ist, das gesamte Scheidungsurteil zu übersetzen, wenn nur der Nachweis der Scheidung erforderlich ist. Die Annahme ist natürlich verständlich, da es sich um administrative Angelegenheiten handelt und niemand mehr Kosten aufwenden möchte als unbedingt nötig. Es geht, wenn man so will, um das „notwendige Übel“, und die unangenehmen Auswirkungen – wie unnötig hohe Kosten – sollen auf jeden Fall minimal gehalten werden.

Ein Scheidungsbeschluss oder -urteil besteht aus mehreren Teilen. Im Einleitungsabschnitt werden kurz die Parteien und ihre Vertreter, also welche Anwaltskanzleien sie vertreten, beschrieben. Der folgende Abschnitt erklärt die Tatsache der Scheidung. Danach folgt der längste Teil des Dokuments, die Begründung, die zahlreiche gesetzliche Verweise enthält.

Die Erfahrungen zeigen, dass die Übersetzung vollständiger Scheidungsurteile nicht mit existenzbedrohenden Kosten verbunden ist. Für eine Auszugsübersetzung – zwecks Kosteneinsparung – besteht natürlich immer die Möglichkeit, allerdings sollte dies unbedingt mit der ausländischen Behörde abgestimmt werden.

Ist eine auszugsweise Übersetzung erlaubt?

Selbst bei einer Auszugsübersetzung dürfen Angaben wie die Namen der Parteien, der Name des Gerichts, das die Scheidung ausgesprochen hat, die entsprechenden Beschluss- und Aktenzeichen, der Name des Richters oder des gerichtlichen Rechtsanwalts, Unterschrift, Datum sowie der Teil, der die Scheidung feststellt, keinesfalls fehlen und müssen vollständig übersetzt werden. Auch die Feststellung der Rechtskraft und deren Datum sind zwingend zu übersetzen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass es Fälle geben kann, in denen auch die Übersetzung fehlender Teile erforderlich ist. In solchen Fällen könnte die Erteilung eines neuen Auftrags umständlicher sein und unnötige Kosten verursachen. Daher ist der gute Rat, wenn der Kunde es sich finanziell leisten kann, das gesamte Scheidungsdokument (Urteil, Beschluss) auf jeden Fall übersetzen zu lassen. Vor der Auszugsübersetzung sollten wir immer mit dem Sachbearbeiter im Amt Rücksprache halten. Die meisten Rechtssysteme akzeptieren Auszugsübersetzungen (wenn eine Übersetzung der Scheidungsdokumente für den ausländischen Gebrauch erforderlich ist), wenn es nur um den Nachweis der Tatsache der Scheidung geht.

Man kann zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, wenn die Scheidung auch in einem Auszug aus dem Eheregister eingetragen ist und nur der Nachweis der Auflösung der Ehe im Ausland erforderlich ist. In diesem Fall genügt eine beglaubigte Übersetzung des Auszugs aus dem Eheregister, deren Kosten die einer Restaurantrechnung nicht überschreiten. Gleichzeitig wird auch die Übersetzung des Auszugs aus dem Eheregister fertiggestellt, die in anderen Situationen nützlich sein kann.

Wie kann der geschiedene Status vor ausländischen Behörden nachgewiesen werden?

Auch bei Dokumenten, die den Familien- und Ehestand nachweisen, gilt: Jedes Land hat seine eigenen Gepflogenheiten. Einige Länder verwenden spezifische Dokumente zur Bestätigung des Familienstands. Im deutschsprachigen Raum ist zum Beispiel das Dokument “Ledigkeitsbescheinigung” üblich, das den unverheirateten Status bestätigt. Dieses Dokument wird von vielen Rechtssystemen nicht anerkannt, aber deren Behörden können den Familienstand auf andere Weise bestätigen, die besagt, dass einer Heirat im Ausland oder in Deutschland nichts im Wege steht. In vielen Fällen reicht es aus, eine aktuelle Meldebescheinigung zu beantragen, die auch den aktuellen Familienstand enthält.

Heutzutage hat die Globalisierung ein Niveau erreicht, sodass selbst in den entlegensten Dörfern und Regionen niemand schief guckt, wenn Dokumente aus einem anderen Land mit offiziellen Übersetzungen in die Amtssprache des jeweiligen Landes vorgelegt werden. Es lohnt sich, sich mit der zuständigen Behörde abzustimmen; in den meisten Fällen arbeiten die Mitarbeiter hilfsbereit. Achten Sie genau auf die Anforderungen und folgen Sie den Richtlinien in den erhaltenen Anweisungen genau. Diese beschreiben, wie Dokumente in fremder Sprache oder ausländische Dokumente eingereicht werden müssen sowie welche Übersetzungen erforderlich sind.

Wenn Sie eine Übersetzung von Scheidungsdokumenten benötigen, werden Sie wahrscheinlich mit Standesämtern, Staatsbürgerschaftsämtern oder Gerichten zu tun haben. Diese Behörden bearbeiten Fälle, bei denen die Vorlage der genannten Ehe-Dokumente erforderlich sein kann.

Vertrauen Sie bei Bedarf für Übersetzungen von Scheidungspapieren für den offiziellen Gebrauch im Ausland auf unser Übersetzungsbüro. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.